Sie wohnen zur Miete
§ 554 BGB nennt das Steckersolargerät seit dem 17. Oktober 2024 neben Wallbox und Barrierefreiheit. Sie haben damit einen Anspruch auf die Erlaubnis.
- Ein Verbot im Mietvertrag ist unwirksam
- Über die Ausführung entscheidet der Vermieter mit