Zur Miete: § 554 BGB
Der Paragraf heißt seit Oktober 2024 „Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte“. Der Mieter kann verlangen, dass der Vermieter die Veränderung erlaubt.
- Ablehnung nur bei Unzumutbarkeit für den Vermieter
- Pauschales Verbot im Mietvertrag ist unwirksam
- Eine Sicherheit für den Rückbau darf er fordern