Zur Miete: § 554 BGB
Der Paragraf nennt seit Oktober 2024 auch Steckersolargeräte. Aus einer Bitte ist damit ein Anspruch geworden.
- Ablehnung nur bei Unzumutbarkeit für den Vermieter
- Pauschales Verbot im Mietvertrag ist unwirksam
- Eine Sicherheit für den Rückbau darf er fordern