Zur Miete: § 554 BGB
Seit Oktober 2024 steht das Steckersolargerät dort neben Wallbox und Einbruchsschutz: Der Mieter kann verlangen, dass der Vermieter es erlaubt.
- Ablehnung nur bei Unzumutbarkeit für den Vermieter
- Pauschales Verbot im Mietvertrag ist unwirksam
- Eine Sicherheit für den Rückbau darf er fordern